Vorabentscheidungsersuchen der Schienen-Control Kommission (Österreich) eingereicht am 23. März 2018 - WESTbahn Management GmbH gegen ÖBB-Infrastruktur AG
(Rechtssache C-210/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Schienen-Control Kommission
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: WESTbahn Management GmbH
Beschwerdegegnerin: ÖBB-Infrastruktur AG
Vorlagefragen
Ist Anhang II Z 2 lit a der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums1 dahin auszulegen, dass unter den dort benannten Tatbestand „Personenbahnhöfe, deren Gebäude und sonstige Einrichtungen“ die Eisenbahninfrastrukturanlagen „Personenbahnsteige“ gemäß Anhang I, 2. Spiegelstrich dieser Richtlinie zu subsumieren sind?
Wenn Frage 1) verneint wird:
Ist Anhang II Z 1 lit c der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dahin auszulegen, dass der dort benannte Tatbestand „die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur“ die Benützung von Personenbahnsteigen gemäß Anhang I, 2. Spiegelstrich dieser Richtlinie umfasst?
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1 ABl. 2012, L 343, S. 32.