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Klage, eingereicht am 30. Juni 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-60/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Vorschlags zur Anrechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre in Bezug auf die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers auf das Versorgungssystem der Union, der die neuen ADB zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts anwendet

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und somit unanwendbar zu erklären;

die Entscheidung vom 4. März 2013 aufzuheben, die vom Kläger vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen der Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union gemäß den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 anzurechnen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.