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Klage, eingereicht am 6. Mai 2015 – ZZ/Parlament

(Rechtssache F-73/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, dem Kläger nach seiner Versetzung von der Kommission, wo er der Delegation der EU im Jemen angehörte, in das Europäische Parlament in Brüssel kein Tagegeld zu gewähren

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung vom 8. Juli 2014 aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2015 aufzuheben;

dem Parlament aufzugeben, dem Kläger das Tagegeld zuzüglich Zinsen zu gewähren, wobei die Zinsen ab dem Tag zu berechnen sind, an dem die Tagegeldleistungen nach Anhang VII des Statuts fällig waren;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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