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Vorabentscheidungsersuchen des Augstākā tiesa (Senāts) (Lettland), eingereicht am 7. Oktober 2019 – ZS „Plaukti“/Lauku atbalsta dienests

(Rechtssache C-736/19)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākā tiesa (Senāts)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: ZS „Plaukti“

Kassationsbeschwerdegegner: Lauku atbalsta dienests

Vorlagefragen

Findet Art. 16 Abs. 5 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 65/20111 der Kommission vom 27. Januar 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums auf einen Fall Anwendung, in dem der Antragsteller die Anforderungen bezüglich der Mahd der Fläche, für die die Beihilfe zur Erhaltung der Biodiversität von Grünland beantragt wurde (eine Anforderung, die über die in Art. 39 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1698/20052 geregelten verpflichtenden Grundanforderungen hinausgeht), nicht erfüllt hat, ohne dass eine Änderung der Kulturgruppe feststellbar wäre?

Können wegen eines einzigen Verstoßes gleichzeitig die Sanktion nach Art. 16 Abs. 5 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 65/2011 der Kommission vom 27. Januar 2011 und die Sanktion nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 65/2011 verhängt werden?

Stehen die Art. 4 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/20093 des Rates vom 19. Januar 2009 in Verbindung mit Art. 39 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein und dieselbe Anforderung gleichzeitig eine verpflichtende Grundanforderung (Erfordernis) sein und höhere Anforderungen als die verpflichtenden Grundanforderungen (Voraussetzung für die Zahlung einer Agrarumweltbeihilfe) aufstellen kann?

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1     ABl. 2011, L 25, S. 8.

2     Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ABl. 2005, L 277, S. 1)

3     Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. 2009, L 30, S. 16).