BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ZWEITEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
16. September 2011
Rechtssache F‑138/07
Rinse van Arum
gegen
Europäisches Parlament
„Streichung“
Gegenstand: Mit Schreiben, das am 20. Juli 2011 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat Herr van Arum dem Gericht mitgeteilt, dass er in Anbetracht des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Juni 2011 in der Rechtssache T‑454/09 P, van Arum/Parlament, die vorliegende, nach Art. 236 EG und Art. 152 EA eingereichte Klage zurücknehme
Entscheidung: Die Rechtssache F‑138/07, van Arum/Parlament, wird im Register des Gerichts gestrichen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.