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Vorabentscheidungsersuchen des Spetsializiran nakazatelen sad (Bulgarien), eingereicht am 21. Oktober 2019 – Strafverfahren gegen UC und TD

(Rechtssache C-769/19)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Spetsializiran nakazatelen sad

Parteien des Ausgangsverfahrens

UC und TD

Vorlagefrage

Ist ein nationales Gesetz, das bei einer mangelhaften Anklageschrift (deren Inhalt unklar, unvollständig oder widersprüchlich ist) keinesfalls die Möglichkeit zulässt, diese Mängel durch Korrekturen des Staatsanwalts in der vorbereitenden Gerichtsverhandlung, in der die Mängel festgestellt werden, zu beheben, und statt dessen das Gericht immer verpflichtet, das Gerichtsverfahren einzustellen und die Sache zur Erstellung einer neuen Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen, mit Art. 6 der Richtlinie 2012/13/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (ABl. 2012, L 142, S. 1), dem Grundsatz der Verhandlung innerhalb angemessener Frist gemäß Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts und dem Grundsatz der Wahrung der Würde vereinbar, wenn es dadurch zu einer erheblichen Verzögerung des Strafverfahrens kommt und die Mängel sofort in der Gerichtsverhandlung beseitigt werden könnten?

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