Klage, eingereicht am 22. September 2015 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-125/15)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger im Beförderungsverfahren 2014 nicht nach Besoldungsgruppe AD8 zu befördern, und Ersatz des immateriellen Schadens, der ihm entstanden sein soll
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. November 2014, ihn im Beförderungsverfahren 2014 nicht zu befördern, aufzuheben;
die Europäische Kommission zu verurteilen, an ihn 15 000 Euro als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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