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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. September 2011 - Van Soest/Kommission

(Rechtssache F-117/10)1

(Öffentlicher Dienst - Einstellung - Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Erforderlicher Bildungsabschluss - Begriff des Diploms, das einen sekundären Bildungsabschluss bescheinigt und Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht - Entscheidung des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren - Art der von der Ausstellungsbehörde ausgeübten Kontrolle)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Barry Van Soest (Etterbeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der das Verfahren zur Einstellung des Klägers, eines in die Reserveliste aufgenommenen erfolgreichen Teilnehmers an einem Auswahlverfahren, beendet wurde, weil er keinen sekundären Bildungsabschluss habe, der Zugang zur postsekundären Bildung ermögliche

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Van Soest.

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1 - ABl. C 30 vom 29.1.2011, S. 66.