Klage, eingereicht am 28. November 2012 - ZZ/Kommission
(Rechtssache F-146/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union, bei der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts angewandt wurden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;
die Entscheidung vom 3. Februar 2012 über die Anwendung der in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 genannten Berechnungswerte auf die Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche aufzuheben;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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