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Klage, eingereicht am 23. Februar 2012 – ZZ/EZB

(Rechtssache F-26/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagter: Europäische Zentralbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Zentralbank, mit der die Anträge der Klägerin auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurden, und Schadensersatzantrag

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank, mit der ihre Anträge auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurden, d. h. die Entscheidung vom 21. Juni 2011 über die Ablehnung ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, die Entscheidung des Generaldirektors vom 12. August 2011 und die Entscheidung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank vom 12. Dezember 2011 aufzuheben;

die Europäische Zentralbank zur Zahlung eines nach billigem Ermessen mit 10 000 Euro bezifferten Betrags als Ausgleich für den entstandenen immateriellen Schaden zu verurteilen;

der Europäischen Zentralbank die Kosten aufzuerlegen.