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Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 28. Mai 2020 – A Oy

(Rechtssache C-221/20)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein hallinto-oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: A Oy

Andere Beteiligte: Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö

Vorlagefragen

Ist Art. 4 der Richtlinie 92/83/EWG1 dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der gemäß dieser Vorschrift auf Bier, dass von kleinen unabhängigen Brauereien gebraut wird, ermäßigte Verbrauchsteuersätze anwendet, auch die in Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie enthaltene Vorschrift über die gemeinsame Besteuerung von kleinen Brauereien anzuwenden hat, oder steht die Anwendung der letztgenannten Vorschrift im Ermessen des betreffenden Mitgliedstaats?

Hat Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG unmittelbare Wirkung?

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1     Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (ABl. 1992, L 316, S. 21).