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Vorabentscheidungsersuchen der Cour dʼappel (Luxemburg), eingereicht am 25. Juli 2019 – Generalstaatsanwaltschaft des Großherzogtums Luxemburg/JR

(Rechtssache C-566/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour dʼappel

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsbehelfsführer: JR

Rechtsbehelfsgegnerin: Generalstaatsanwaltschaft des Großherzogtums Luxemburg

Vorlagefrage

Ist die französische Staatsanwaltschaft beim untersuchenden oder erkennenden Gericht, die in Frankreich nach dem Recht dieses Mitgliedstaats für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zuständig ist, als im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses Nr. 2002/584/JAI des Rates vom 13. Juni 20021 autonome ausstellende Justizbehörde auch dann anzusehen, wenn sie die Wahrung der notwendigen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die in der Strafakte gegebenen Umstände überwachen soll und gleichzeitig die Strafverfolgungsbehörde in dieser Sache ist?

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1     Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses (ABl. 2002, L 190, S. 1).