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Klage, eingereicht am 30. November 2010 - Schuerewegen/Parlament

(Rechtssache F-125/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Daniel Schuerewegen (Marienthal, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der der Kläger von seinem Arbeitsplatz entfernt und ihm sein Dienstausweis entzogen wurde, sowie der infolge dieser Entscheidung ergangenen Maßnahmen und Antrag auf Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 30. August 2010 über die Zurückweisung seiner Beschwerde aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 25. März 2010, mit der er zwangsweise, ohne dass dies schriftlich oder mündlich gerechtfertigt oder mitgeteilt worden wäre, und fristlos aus dem Amt entfernt und ihm sein Dienstausweis entzogen wurde, sowie die infolge dieser Entscheidung ergangenen Maßnahmen, aufzuheben;

den Beklagten auf die Folgen, die die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hat, u. a. den Ersatz des dem Kläger entstandenen Schadens, hinzuweisen;

den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger die Krankheitskosten, die ihm aufgrund seiner durch diese Ereignisse verursachten Gesundheitsprobleme entstandenen sind, vollständig zu ersetzen;

den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger den von ihm seit dem 25. März 2010 genommenen Jahresurlaub zu ersetzen, indem alle Fehltage wegen Krankheit hinzugerechnet werden;

den Beklagten zu verurteilen, sich bei ihm öffentlich und schriftlich zu entschuldigen, um seine Ehre vor jedermann von jeder Schuld reinzuwaschen;

den Beklagten zu verurteilen, dafür zu sorgen, dass der Kläger infolge der angefochtenen beschwerenden Maßnahme später nicht Opfer einer schikanösen oder diskriminierenden Behandlung oder Maßnahme wird;

den Beklagten zu verurteilen, dafür zu sorgen, dass in der Personalakte des Klägers keine Spur von der beschwerenden Maßnahme, ihren Begründungen oder ihren Folgen bleibt;

den Beklagten zu verurteilen, für den Kläger aktiv und schnell eine Stelle zu suchen, die von seinem derzeitigen Dienstort ausreichend weit entfernt ist, um ihm die Wiederaufnahme seiner Arbeit unter menschenwürdigen Bedingungen zu ermöglichen;

den Beklagten zu verurteilen, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die konzeptuell aktiv oder mittelbar an der beschwerenden Maßnahme beteiligt waren, angemessen verwarnt und/oder bestraft werden;

den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger für den immateriellen Schaden 10 000 Euro sowie für den materiellen Schaden vorbehaltlich einer Erhöhung einen vorläufigen Betrag von 5 000 Euro zu zahlen;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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