Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Belgien), eingereicht am 17. Mai 2019 – RTS infra BVBA, Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel/Vlaams Gewest
(Rechtssache C-387/19)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Raad van State
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: RTS infra BVBA, Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel
Beklagter: Vlaams Gewest
Vorlagefragen
Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. c und g in Verbindung mit den Abs. 6 und 7 der Richtlinie 2014/24/EU1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass er einer Anwendung entgegensteht, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet wird, von sich aus den Nachweis über die Maßnahmen zu liefern, die er ergriffen hat, um seine Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen?
Falls ja: Hat der so ausgelegte Art. 57 Abs. 4 Buchst. c und g in Verbindung mit den Abs. 6 und 7 der Richtlinie 2014/24/EU unmittelbare Wirkung?
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1 ABl. 2014, L 94, S. 65.