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Klage, eingereicht am 17. September 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-97/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N.  Louis, E. Marchal und S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission, die Klägerin nach ihrer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren EPSO/AD/177/10-EPA nicht einzustellen, sowie Schadensersatzklage

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 11. November 2011, dem Antrag der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission auf Einstellung, Ernennung und Einweisung der Klägerin als Beamtin in die freie Planstelle COM/2011/218 nicht nachzukommen, aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. Juni 2012 aufzuheben, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 11. November 2011, dem Antrag der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission auf Einstellung der Klägerin als Beamtin nicht nachzukommen, teilweise zurückgewiesen wurde;

die Europäische Kommission zu verurteilen, die Laufbahn der Klägerin wiederherzustellen;

die Europäische Kommission zur Zahlung von 14 911,07 Euro sowie der Beiträge zum Versorgungssystem ab Oktober 2011 zu verurteilen;

die Europäische Kommission zur Zahlung von 2 500 Euro für den materiellen und immateriellen Schaden, vorbehaltlich einer Erhöhung oder Herabsetzung im Laufe des Verfahrens zu verurteilen, zuzüglich Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der geschuldeten Beträge zum von der EZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgelegten Zinssatz, erhöht um zwei Prozentpunkte;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.