Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2013 – Balionyte-Merle/Kommission
(Rechtssache F-113/12)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/204/10 – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Bewertung der allgemeinen Kompetenzen der Bewerber – Bewertung auf der Grundlage der Leistungen der Bewerber bei den Prüfungen im Assessment-Center – Kohärenz zwischen der in Punkten ausgedrückten Note und den Anmerkungen im Kompetenzpass)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Vilija Balionyte-Merle (Auderghem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Klägerin nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/204/10 aufzunehmen, und der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Balionyte-Merle trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
________________________1 ABl. C 26 vom 26.1.2013, S. 71.