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Klage, eingereicht am 30. Mai 2007 - Tiralongo / Kommission

(Rechtssache F-55/07)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Giuseppe Tiralongo (Ladispoli, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, R. Sciaudone und S. Frazzani)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Zulässigkeit der vorliegenden Klage festzustellen;

der Kommission aufzugeben, die Informationen und Unterlagen in Bezug auf die Einstellung und die aufeinanderfolgenden Verlängerungen des Vertrags von Frau X im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vorzulegen und Frau X als Zeugin zu laden;

alle prozessleitenden Maßnahmen und Beweisaufnahmen anzuordnen, die zur Beurteilung des von der Kommission begangenen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot erforderlich sind;

die Kommission zur Zahlung von 460 000 Euro oder eines vom Gericht für angemessen gehaltenen anderen Betrags als Ersatz des ihm zugefügten materiellen Schadens zu verurteilen;

die Kommission zur Zahlung von 100 000 Euro oder eines vom Gericht für angemessen gehaltenen anderen Betrags als Ersatz des ihm zugefügten immateriellen Schadens zu verurteilen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, der bis 30. April 2005 Bediensteter auf Zeit beim Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) war, begehrt den Ersatz des Schadens, der ihm aufgrund mehrerer rechtswidriger Verhaltensweisen der Kommission im Rahmen der Verlängerung seines Vertrags entstanden sei. Diese rechtswidrigen Verhaltensweisen beträfen insbesondere: i) einen Verstoß gegen die auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes anwendbaren Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung; ii) einen Verstoß gegen den Grundsatz des berechtigten Vertrauens; iii) einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und gegen das Diskriminierungsverbot.

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