Language of document :

Klage, eingereicht am 24. April 2015 – ZZ u. a./EWSA

(Rechtssache F-66/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen, mit denen der für die in Dänemark wohnhaften Kläger geltende Berichtigungskoeffizient, wie es sich aus ihren Ruhegehaltsabrechnungen für den Monat Juni 2014 ergibt, herabgesetzt wurde, und Ersatz des immateriellen Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass zur Begründung der angefochtenen Entscheidungen unterschiedliche und widersprüchliche Angaben gemacht wurden

Anträge

Die Kläger beantragen,

die in den Ruhegehaltsabrechnungen für den Monat Juni 2014 enthaltenen Entscheidungen, mit denen der auf ihr jeweiliges Ruhegehalt anwendbare Berichtigungskoeffizient mit Wirkung vom 1. Januar 2014 herabgesetzt wurde, aufzuheben;

dem EWSA die Kosten aufzuerlegen und ihn zu verurteilen, als Ersatz für den immateriellen Schaden einen nach billigem Ermessen festgelegten Betrag zu zahlen.