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Klage, eingereicht am 8. Mai 2006 - Aimi u. a. / Kommission

(Rechtssache F-47/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Nicola Aimi (Evere, Belgien) und andere (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Kläger

Aufhebung der Verfügungen, mit denen die Anträge der Kläger auf Erlass von Übergangsmaßnahmen durch die Anstellungsbehörde, die im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 und der folgenden Beförderungsverfahren die Gleichbehandlung und ihre wohlerworbenen Rechte gewährleisten sollten, abgelehnt wurden;

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger tragen zur Begründung ihrer Klage vor, die Beklagte habe mit der Ablehnung ihrer Anträge auf Erlass von Übergangsmaßnahmen, die ihrer aus der Einführung zusätzlicher Besoldungsgruppen resultierenden besonderen Lage Rechnung tragen sollten, ihre Anwartschaft darauf, dass sie unter den gleichen Bedingungen wie ihre Kollegen derselben Laufbahngruppe Karriere machen könnten, sowie ihre wohlerworbenen Rechte verletzt, da ihre Karriereaussichten erhebliche Änderungen erfahren hätten.

Darüber hinaus rügen die Kläger das Fehlen einer relevanten Begründung, da die Beklagte nicht auf die in ihren Anträgen und Beschwerden vorgebrachten Gründe und Argumente eingegangen sei.

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