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Klage, eingereicht am 3. Mai 2006 - Lebedef-Caponi / Kommission

(Rechtssache F-50/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Maddalena Lebedef-Caponi (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klägerin

Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002;

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin macht für ihre Klage fünf Klagegründe geltend:

-    erstens einen Verstoß gegen Artikel 26 des Statuts;

-    zweitens einen Verstoß gegen die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts;

-    drittens einen Verstoß gegen das Verbot des willkürlichen Vorgehens und das Verbot des Missbrauchs von Befugnissen sowie einen Verstoß gegen die Begründungspflicht;

-    viertens einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes und die Regel patere legem quam ipse fecisti;

-    fünftens einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.

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