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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. Juni 2007 - Tesoka / Eurofound

(Rechtssache F-51/06)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen - Entlassung auf Antrag - Anfechtungs- und Schadensersatzklage - Fehlen einer beschwerenden Entscheidung - Offensichtliche Unzulässigkeit )

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sabrina Tesoka (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Fagnart)

Beklagte: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Callanan)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit der die Anträge der Klägerin auf Abfindung abgelehnt wurden, auf die sie nach der auf ihren Antrag hin erfolgten Entlassung gemäß der Verordnung Nr. 1111/2005 Anspruch erhebt, und Schadensersatz (vom Gericht erster Instanz verwiesene Rechtssache T-398/05)

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 10 vom 14.1.2006, S. 28.