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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. November 2008 - Avanzata u. a./Kommission

(Rechtssache F-48/06)1

(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Einstufung und Bezüge - Ehemalige Arbeitnehmer nach luxemburgischem Recht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Eric Avanzata (Hussigny, Frankreich) und zwanzig weitere Vertragsbedienstete (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen der Kommission über die Festlegung der Einstellungsbedingungen der Kläger, u. a. ihrer Funktionsgruppe, ihrer Besoldungsgruppe, ihrer Dienstaltersstufe und ihrer Bezüge, wie sie sich aus den Bestimmungen ihrer Bedienstetenverträge ergeben

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 154 vom 1.7.2006, S. 26.