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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 3. Mai 2007 - Bracke / Kommission

(Rechtssache F-123/05)1

(Beamte - Auswahlverfahren - Internes Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Bekanntgabe des Auswahlverfahrens - Voraussetzung in Bezug auf das Dienstalter - Leiharbeitskräfte - Art. 27 des Statuts - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Diskriminierungsverbot)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jean-Marc Bracke (Etterbeeck, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Bruwier)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Unanwendbarkeit gemäß Art. 241 EG von Punkt III.1 der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens COM/PC/04 wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot und Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der die Einstellung des Klägers abgelehnt wird, sowie der aufgrund dieser Entscheidung getroffenen Maßnahmen, weil die Entscheidung gegen Art. 27 des Statuts, das Diskriminierungsverbot, den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, den Grundsatz der Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses und den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt und sich auf eine rechtswidrige Bestimmung der Bekanntgabe stützt

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 60 vom 11.3.2006, S. 53.