Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Galicia (Spanien), eingereicht am 8. Juli 2019 – CB/Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia
(Rechtssache C-521/19)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Superior de Justicia de Galicia
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: CB
Beklagter: Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia
Vorlagefrage
Sind die Art. 73 und 78 der Mehrwertsteuerrichtlinie1 im Licht der Grundsätze der Neutralität, des Verbots des Steuerbetrugs und des Rechtsmissbrauchs sowie des Verbots rechtswidriger Wettbewerbsverzerrungen dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung zu ihrer Auslegung entgegenstehen, wonach in Fällen, in denen die Steuerverwaltung verschleierte mehrwertsteuerpflichtige Umsätze entdeckt, für die keine Rechnungen ausgestellt wurden, davon auszugehen ist, dass der von den Parteien für diese Umsätze vereinbarte Preis die Mehrwertsteuer enthält?
Kann daher in Fällen von Betrug, in denen der Umsatz gegenüber der Steuerverwaltung verschleiert wurde, angenommen werden, dass, wie den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28. Juli 2016 (Rechtssache C-332/15, Astone2 ), vom 5. Oktober 2016 (Rechtssache C-576/15, Marinova3 ) und vom 7. März 2018, Dobre4 , C-159/17, EU:C:2018:161, zu entnehmen ist, die gezahlten und erlangten Beträge die Mehrwertsteuer nicht enthalten, um die geeignete Festsetzung vorzunehmen und die entsprechende Sanktion zu verhängen?
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1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).
2 Urteil vom 28. Juli 2016, Astone (C-332/15, EU:C:2016:614).
3 Urteil vom 5. Oktober 2016, Maya Marinova (C-576/15, EU:C:2016:740).
4 Urteil vom 7. März 2018, Dobre (C-159/17, EU:C:2018:161).