Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 18. September 2013 – Scheidemann/Kommission
(Rechtssache F-76/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Übernahme durch ein anderes Organ – Art. 43 und 45 des Statuts – Beförderung – Verdienstpunkte – Gleichbehandlung – Autonomie der Organe)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sabine Scheidemann (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die bei einem anderen Organ erworbenen Verdienstpunkte umgewandelt wurden, und der Verwaltungsinformation, mit der das Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2011 beförderten Beamten veröffentlicht wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Scheidemann trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
________________________1 ABl. C 287 vom 22.9.2012, S. 41.