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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 18. September 2013 – Scheidemann/Kommission

(Rechtssache F-76/12)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Übernahme durch ein anderes Organ – Art. 43 und 45 des Statuts – Beförderung – Verdienstpunkte – Gleichbehandlung – Autonomie der Organe)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sabine Scheidemann (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die bei einem anderen Organ erworbenen Verdienstpunkte umgewandelt wurden, und der Verwaltungsinformation, mit der das Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2011 beförderten Beamten veröffentlicht wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Scheidemann trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 287 vom 22.9.2012, S. 41.