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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. Oktober 2007 - M / Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

(Rechtssache F-23/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstunfähigkeit - Invaliditätsausschuss - Ablehnung der Einberufung - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: M (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) (Prozessbevollmächtigte: V. Salvatore und S. Vanlievendael)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der EMEA vom 25. Oktober 2006, mit der der Antrag des Klägers auf Einsetzung eines Invaliditätsausschusses zurückgewiesen wurde - Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 117 vom 26.5.2007, S. 35.