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Klage, eingereicht am 15. Januar 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-5/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Grayston, G. Pandey und M. Gambardella)

Beklagte: Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/205/10 aufzunehmen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die über das beim Europäischen Amt für Personalauswahl (im Folgenden: EPSO) bestehende Konto mitgeteilte Entscheidung des Prüfungsausschusses und des EPSO vom 9. März 2012, die auf den „Antrag auf Überprüfung der Tests zum logischen Denken“ des Klägers hin bestätigt hat, dass der Name des Klägers nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens (EPSO Auswahlverfahren EPSO/AD/205/10 [Zölle/Steuern]) aufgenommen werde, aufzuheben;

die über das EPSO-Konto mitgeteilte Entscheidung des Prüfungsausschusses und des EPSO vom 23. Dezember 2011, mit der dem Kläger mitgeteilt wurde, dass sein Name nicht in die „Reserveliste“ (die Datenbank erfolgreicher Bewerber) aufgenommen werde, da er nicht die erforderliche Mindestpunktzahl im Test des sprachlogischen Denkens erreicht habe, aufzuheben;

die stillschweigende, dem Kläger nie mitgeteilte Entscheidung des EPSO und des Prüfungsausschusses, ihm den Zugang zu den von ihm mit Schreiben vom 31. Dezember 2011 (Antrag auf Überprüfung) beantragten Dokumenten nicht zu gewähren, aufzuheben;

die stillschweigende Zurückweisung seiner Beschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union durch das EPSO aufzuheben;

die im ABl. C 292 A vom 28. Oktober 2010, S. 1, veröffentlichte EPSO-Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/205/10 (Zölle/Steuern) aufzuheben;

die in ABl. C 22 A vom 27. Januar 2012, S. 1, veröffentlichte „Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/205/10 (Zölle/Steuern)“ vollständig aufzuheben;

der Kommission die Kosten des Klägers aufzuerlegen.