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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. Januar 2013 – Brus/Kommission

(Rechtssache F-79/12)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Klageschrift – Formerfordernisse – Darstellung der Klagegründe – Offensichtlich unzulässige Klage)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Karel Brus (Zaventem, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Duvekot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, J. Baquero Cruz und W. Roels)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, den Kläger infolge eines Disziplinarverfahrens, das wegen der Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 11 des Status eingeleitet wurde, von seinen Aufgaben zu entbinden und sein Ruhegehalt herabzusetzen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Brus trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten der Europäischen Kommission verurteilt.

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1 ABl. C 319 vom 20.10.2012, S. 18.