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Klage, eingereicht am 9. Juli 2010 - Hecq/Kommission

(Rechtssache F-56/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: André Hecq (Chaumont-Gistoux, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die vollständige Erstattung bestimmter Krankheitskosten und Arzthonorare verweigert wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die in Form der Abrechnung Nr. 171 ergangene Entscheidung der Brüsseler Abrechnungsstelle der Krankenkasse vom 20. Oktober 2009 aufzuheben, mit der ihm die vollständige Erstattung der Kosten für vier Besuche bei einem Allgemeinarzt (am 17. Februar, 2. April, 23. April und 11. Mai 2009), für zwei Besuche bei einem Facharzt (am 6. April und 15. Juni 2009) sowie für den zweimaligen Kauf der von Dr. Vandenborre, Fachärztin für Psychiatrie, verschriebenen Medikamente (am 22. Juni und 22. September 2009) verweigert wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 13. April 2010 insoweit aufzuheben, als damit die Beschwerde des Klägers vom 20. Januar 2010 gegen die genannte Entscheidung vom 20. Oktober 2009 zurückgewiesen wurde;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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