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Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 13. Juni 2019 - WEG Tevesstraße gegen Finanzamt Villingen-Schwenningen

(Rechtssache C-449/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Finanzgericht Baden-Württemberg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: WEG Tevesstraße

Beklagter: Finanzamt Villingen-Schwenningen

Vorlagefrage:

Sind die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem1 dahingehend auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der die Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit ist?

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1 ABl. 2006, L 347, S. 1.