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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2012 - Lebedef/Kommission

(Rechtssache F-109/11)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilungsverfahren 2009 - Halbzeitige Feststellung für Zwecke der gewerkschaftlichen Vertretung - Beurteilung der Tätigkeit des Beamten in der Dienststelle seiner Verwendung - Ernennung nach dem Statut - Ernennung durch eine Gewerkschaft - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Fabretti)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung eines Teils der Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Herr Lebedef trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 6 vom 7.1.2012, S. 26.