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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. November 2013 – CA/Kommission

(Rechtssache F-60/12)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Klageschrift – Formerfordernisse – Darstellung der Klagegründe – Offensichtlich unzulässige Klage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: CA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Guerrieri Ciaceri)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, an die Klägerin im Beförderungsverfahren 2011 keine sechs Beförderungspunkte zu vergeben, und Klage auf Vergabe der für die rückwirkende Beförderung nach Besoldungsgruppe AST 2 erforderlichen Punkte

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

CA trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1 ABl. C 243 vom 11.8.2012, S. 34.