Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. November 2013 – CA/Kommission
(Rechtssache F-60/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Klageschrift – Formerfordernisse – Darstellung der Klagegründe – Offensichtlich unzulässige Klage)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: CA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Guerrieri Ciaceri)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, an die Klägerin im Beförderungsverfahren 2011 keine sechs Beförderungspunkte zu vergeben, und Klage auf Vergabe der für die rückwirkende Beförderung nach Besoldungsgruppe AST 2 erforderlichen Punkte
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
CA trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
____________1 ABl. C 243 vom 11.8.2012, S. 34.