Klage, eingereicht am 28. Juni 2013 – ZZ/Gerichtshof
(Rechtssache F-64/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 und Verurteilung des Beklagten zum Ersatz des immateriellen Schadens
Anträge
Die Klägerin beantragt,
ihre Beurteilung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2008 aufzuheben,
die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde vom 21. März 2013 aufzuheben,
den Beklagten zu verurteilen, 58 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens an sie zu zahlen,
dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen.