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Klage, eingereicht am 31. März 2009 - Chaouch/Kommission

(Rechtssache F-30/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Dhikra Chaouch (Oetrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Moyse und A. Salerno)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, der Klägerin nicht die Einrichtungsbeihilfe zu gewähren

Anträge

Die Klägerin beantragt,

einen Verstoß gegen Art. 5 des Anhangs VII des Statuts in Verbindung mit Art. 20 des Statuts festzustellen und daher die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 2. Juli 2008 und 8. Dezember 2008 aufzuheben;

ihren Anspruch auf die in Art. 5 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts vorgesehenen Einrichtungsbeihilfe zuzüglich Verzugszinsen in Höhe des während des betreffenden Zeitraums von der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten und um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatzes vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Beihilfe bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung anzuerkennen;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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