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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Namur (Belgien), eingereicht am 15. November 2019 – C.J./Région wallonne

(Rechtssache C-830/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal de première instance de Namur

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: C. J.

Beklagte: Région wallonne

Vorlagefrage

Stehen die Art. 2, 5 und 19 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/20051 in Verbindung mit Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 807/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Einführung von Übergangsvorschriften2 dem entgegen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung dieser Vorschriften bei der Bestimmung der Ober- und Untergrenzen den gesamten Betrieb und nicht nur den Anteil des Junglandwirts an ihm und/oder den Arbeitskräfteeinheiten (AKE) berücksichtigen, wenn der landwirtschaftliche Betrieb als nicht rechtsfähige Vereinigung ausgestaltet ist, an der der Junglandwirt einen ungeteilten Anteil erwirbt und Inhaber des Betriebs wird, aber nicht dessen alleiniger Inhaber?

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1 ABl. 2013, L 347, S. 487.

2 ABl. 2014, L 227, S. 1.