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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Juni 2008 - Nijs / Rechnungshof

(Rechtssache F-136/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Keine vorherige Beschwerde - Klagefrist - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: urspünglich Rechtsanwalt F. Rollinger, dann Rechtsanwälte F. Rollinger und A. Hertzog)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. September 2007, mit der der Kläger im Anschluss an ein Disziplinarverfahren in die Besoldungsgruppe AD 9, Dienstaltersstufe 5, zurückgestuft wurde, und der Entscheidungen, ihn vorläufig seines Dienstes zu entheben, eine Verwaltungsuntersuchung gegen ihn einzuleiten und ihn im Jahr 2007 nicht nach Besoldungsgruppe AD 11 zu befördern - Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Nijs trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 79 vom 29.3.2008, S. 37.