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Rechtsmittel, eingelegt am 5. Juni 2020 von ViaSat, Inc. gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. März 2020 in der Rechtssache T-734/17, ViaSat/Kommission

(Rechtssache C-235/20 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: ViaSat, Inc. (Prozessbevollmächtigte: P. de Bandt, avocat, M. R. Gherghinaru, avocate, J. Ruiz Calzado, abogado, L. Marco Perpiñà, abogada)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Inmarsat Ventures Ltd

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das vorliegende Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären und folglich

das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit dahin endgültig zu entscheiden, dass der Kommission aufgegeben wird, den Zugang zu den beantragten Dokumenten zu gewähren;

den Beschluss des Generalsekretärs der Kommission vom 11. Januar 2018 für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Erster Rechtsmittelgrund: Rechtsfehler in Bezug auf die Anwendung einer allgemeinen Vermutung der Vertraulichkeit der beantragten Dokumente und Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/20011 betreffend den Schutz der geschäftlichen Interessen und gegen die Begründungspflicht.

Zweiter Rechtsmittelgrund: Rechtsfehler in Bezug auf das Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Verbreitung und Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 letzter Satzteil der Verordnung Nr. 1049/2001 betreffend den Schutz der geschäftlichen Interessen.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).