Language of document : ECLI:EU:F:2011:18

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

3. März 2011


Rechtssache F‑86/10


Charles Dubus

gegen

Europäisches Parlament

„Gütliche Beilegung – Streichung“

Gegenstand: Klage gemäß Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, auf Aufhebung der dem Kläger am 2. Dezember 2009 bekannt gegebenen Entscheidung des Parlaments, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AST 4 beförderten Beamten aufzunehmen

Entscheidung: Die Rechtssache F‑86/10, Dubus/Parlament, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Parteien tragen die Kosten gemäß der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung.


Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)