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Klage, eingereicht am 4. Mai 2015 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-72/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Vorschlags zur Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union unter Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 3. März 2011 zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und somit unanwendbar zu erklären;

die am 11. Juli 2014 akzeptierte Entscheidung vom 26. Mai 2014, die von ihr vor ihrem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen der Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union unter Anwendung der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 3. März 2011 zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts anzurechnen, aufzuheben;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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