Klage, eingereicht am 22. September 2008 - Locchi / Kommission
(Rechtssache F-78/08)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Carlo Locchi (Besozzo, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Parrat)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Liste der vorausgewählten Beamten für das Leistungsnachweisverfahren 2007 aufzunehmen, sowie Aufhebung des Beschlusses C(2007)5694 der Kommission vom 20. November 2007 über allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des Statuts
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung, ihn nicht in die endgültige Liste der vorausgewählten Bewerber für das Leistungsnachweisverfahren 2007 aufzunehmen, und infolgedessen die Entscheidung, ihn auch nicht in die Liste der bestplazierten vorausgewählten Bewerber sowie in die Liste der zum Leistungsnachweisverfahren zugelassenen Bewerber aufzunehmen, aufzuheben;
den Beschluss C(2007)5694 der Kommission vom 20. November 2007 über allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des Statuts aufzuheben;
soweit erforderlich, die Entscheidung, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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