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Klage, eingereicht am 22. Oktober 2010 - Gross u. a./Gerichtshof

(Rechtssache F-106/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ivo Gross (Luxemburg, Luxemburg) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Kayser)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der in den Gehaltsberichtigungen der Kläger für den Zeitraum Juli bis Dezember 2009 und in den seit dem 1. Januar 2010 erstellten Gehaltsabrechnungen übernommenen Entscheidungen im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidungen der Anstellungsbehörde über die Angleichung der Gehälter der Kläger, wie sie sich in den im Jahr 2010 verteilten rückwirkenden Abrechnungen zur Gehaltsangleichung 12/2009, den Gehaltsabrechnungen 1/2010, 2/2010, 3/2010, 4/2010, 5/2010, 6/2010, 7/2010, 8/2010 und 9/2010 sowie in allen danach bis zum Zeitpunkt der diese Instanz endgültig beendenden Entscheidung, erstellten Gehaltsabrechnungen widerspiegeln, aufzuheben, soweit darin rechtswidrig ein Wert für die Gehaltsangleichung von 1,85 % anstelle eines Werts von 3,7 % angewendet wird;

dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen.

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