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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 18. Juni 2013 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-100/11)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Tagegeld – Voraussetzungen für die Gewährung – Tatsächlicher Wohnsitz am Ort der dienstlichen Verwendung – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt – Gerichtskosten – Art. 94 der Verfahrensordnung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und J. Baquero Cruz im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger im Zusammenhang mit der Entscheidung, ihn von der Delegation in Angola zum Sitz nach Brüssel zu versetzen, Tagegeld zu verweigern

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

Herr Marcuccio wird verurteilt, an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union 2 000 Euro zu zahlen.

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1 ABl. C 25 vom 28.1.2012, S. 67.