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Klage, eingereicht am 26. Oktober 2010 - Schätzel / Kommission

(Rechtssache F-109/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Michael Wolfgang Schätzel (Ransbach-Baumbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: R. Oehmen, Rechtsanwalt)

Beklagte: Europäische Kommission

Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Ablehnungsbescheides der Kommission, dem Kläger ein Abgangsgeld zu zahlen

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Ablehnungsbescheid der Europäischen Kommission vom 08.04.2010 sowie die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde vom 30.07.2010, Beschwerdenummer R/351/10, aufzuheben und die Kommission zu verpflichten, ihm für seine Tätigkeit vom 01.03.2009 bis 28.02.2010 ein Abgangsgeld zu zahlen, dessen Betrag dem versicherungsmathematischen Gegenwert seiner Ruhegehaltsansprüche, die er aufgrund seiner Tätigkeit bei der Kommission erworben hat, entspricht;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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