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Klage, eingereicht am 7. April 2009 - Roumimper/Europol

(Rechtssache F-41/09)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Jaques Pierre Roumimper (Zoetermeer, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. de Casparis und D. Dane)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der der Kläger von der Unmöglichkeit unterrichtet wurde, ihm ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anzubieten, und der Entscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die Beschwerde gegen die erstgenannte Entscheidung zurückgewiesen wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der ihm der Beklagte mitgeteilt hat, dass er ihm kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anbieten könne, und die Beschwerdeentscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die vom Kläger gegen die Entscheidung vom 12. Juni 2008 erhobenen Rügen für unbegründet erklärt wurden, aufzuheben;

Europol die Kosten aufzuerlegen.

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