Language of document : ECLI:EU:C:2018:924

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

7. November 2018(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑656/18

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Erding (Deutschland) mit Entscheidung vom 27. September 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 19. Oktober 2018, in dem Verfahren

F.

gegen

Koninklijke Luchtvaart Maatschappij NV

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 29. Oktober 2018, das am 2. November 2018 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Amtsgericht Erding (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem beim nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C656/18 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 7. November 2018

Der Kanzler

 

      Der Präsident

A. Calot Escobar

 

       K. Lenaerts


* Verfahrenssprache: Deutsch.