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Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 4. Oktober 2018 – AR/Cooper International Spirits LLC, Établissements Gabriel Boudier SA, St Dalfour SAS

(Rechtssache C-622/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: AR

Beklagter: Cooper International Spirits LLC, Établissements Gabriel Boudier SA, St Dalfour SAS

Vorlagefrage

Sind die Art. 5 Abs. 1 Buchst. b, 10 und 12 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken1 dahin auszulegen, dass ein Inhaber, der seine Marke nie verwertet hat und dessen Rechte an dieser Marke bei Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren nach der Veröffentlichung ihrer Eintragung für verfallen erklärt worden sind, Ersatz eines Schadens wegen Markenverletzung erlangen kann, indem er eine Beeinträchtigung der Hauptfunktion seiner Marke geltend macht, die dadurch verursacht worden sein soll, dass ein Dritter vor dem Tag des Wirksamwerdens des Verfalls ein der Marke ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt hat, die mit denen identisch sind oder ihnen ähneln, für die die Marke eingetragen worden war?

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1 ABl. L 299, S. 25.