Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. Dezember 2012 - Lebedef u. a./Kommission
(Rechtssache F-110/11)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Art. 64 des Statuts - Art. 3 Abs. 5 Unterabs. 1 des Anhangs XI des Statuts - Berichtigungskoeffizient - Beschwerende Maßnahme - Gleichbehandlung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Giorgio Lebedef u. a. (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Dezember 2010 und der Gehaltsabrechnungen der folgenden Monate, soweit sie keine Berichtigung der Angleichung der Bezüge enthalten, die den Berichtigungskoeffizienten für ihren Dienstort berücksichtigt
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Lebedef, Herr Jones, Herr Gonzales Gonzales und Frau Lebedef-Caponi tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 6 vom 7.1.2012, S. 26.