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Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 7. September 2020 – TR

(Rechtssache C-416/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Verfolgter: TR

Andere Beteiligte: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Vorlagefrage

Sind bei Entscheidungen über die Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung einer in Abwesenheit verurteilten Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union an einen anderen Mitgliedstaat die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/3431 , insbesondere in deren Artikeln 8 und 9, in dem Sinne auszulegen, dass die Zulässigkeit der Auslieferung – insbesondere in einem so genannten Fluchtfall – von der Erfüllung der in der Richtlinie genannten Voraussetzungen durch den ersuchenden Staat abhängt?

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1 Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABl. 2016, L 65, S. 1).