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Vorabentscheidungsersuchen des Helsingin hovioikeus (Finnland), eingereicht am 21. Dezember 2018 – A u. a./Finnair Oyi

(Rechtssache C-832/18)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Helsingin hovioikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: A u. a.

Beklagte: Finnair Oyi

Vorlagefragen

1.    Ist die Verordnung Nr. 261/20041 dahin auszulegen, dass ein Fluggast Anspruch auf eine erneute Ausgleichszahlung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 hat, wenn er wegen eines annullierten Fluges eine Ausgleichszahlung erlangt hat, das den umgebuchten Flug ausführende Luftfahrtunternehmen dasselbe ist wie das des annullierten Fluges und auch der auf den annullierten Flug folgende umgebuchte Flug sich hinsichtlich der planmäßigen Ankunftszeit in einem Ausmaß verspätet, das zu einer Ausgleichszahlung berechtigt?

2.    Kann, sofern die Antwort auf Frage 1 positiv ausfällt, das ausführende Luftfahrtunternehmen sich auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 berufen, wenn nach einem Technischen Follow-up des Flugzeugherstellers, das schon in Gebrauch befindliche Maschinen betrifft, das in dem fraglichen Dokument behandelte Teil faktisch als ein sogenanntes „On condition“-Teil behandelt wird, d. h. als ein Teil, das solange benutzt wird, bis es defekt wird, und das ausführende Luftfahrtunternehmen sich dadurch auf einen Austausch des fraglichen Teils vorbereitet hat, dass es ein Ersatzteil ständig bereit hält?

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1     Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).