Klage, eingereicht am 28. November 2011 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-125/11)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht zu den Prüfungen im Rahmen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 zuzulassen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung, mit der ihr das Recht auf Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 – Sekretäre der Besoldungsgruppe AST 1 versagt worden ist, aufzuheben;
sie in das mit diesem Auswahlverfahren eingeleitete Einstellungsverfahren gegebenenfalls durch Veranstaltung neuer Prüfungen wieder einzugliedern;
jedenfalls dem EPSO aufzugeben, die in seinem Besitz befindlichen Informationen über die von sämtlichen Bewerbern in den Tests d) und e) erzielten Ergebnisse bekannt zu geben;
hilfsweise für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben werden sollte, was nicht zu erwarten ist, ihr einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten Betrag zuzusprechen;
ihr jedenfalls einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des immateriellen Schadens zuzusprechen.